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Platzordnung

01. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und dem Platzwart. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

02. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des HSV Nieder-Eschbach e. V.

03. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für Ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.

04. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit eines Trainers untersagt.

05. Auf dem Übungsplatz gilt Rauch- und Alkoholverbot.

06. Die Teilnahme am Training/Unterricht ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e altersentsprechend impfen zu lassen.

07. Die Welpen-, Junghunde- und Erziehungskurse, sowie die 4-Pfoten- und Seniorengruppe sind allen Interessierten nach Anmeldung zugänglich. Nur Vereinsmitgliedern ist die Teilnahme an der Ausbildung in den Sportgruppen BH, IPO, Fährte, THS, Agility und/oder Treibball möglich.

08. Jedes Nichtmitglied ist verpflichtet sich vor der Übungsstunde beim Trainer zu melden, der über die Teilnahme von Gästen entscheidet.

09. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sowie läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung. Auf Anordnung des Vorstandes bzw. der Ausbilder müssen bissige Hunde einen Maulkorb tragen.

10. Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen (Einsammeln/Begießen). Ein Reinigungsgeld von 2 € kann durch die Trainer / den Vorstand festgesetzt werden.

11. Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt.

12. Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden sind die Hunde angeleint oder liegen zuverlässig im Platz.

13. Um Unfälle zu vermeiden sind alle Hunde über 6 Monate vor und nach dem Training in den Boxen oder Autos unterzubringen. Nur Hunde bis zum Alter von 6 Monate sind auf der Terrasse erlaubt. Die Hunde sind vom Eingangsbereich des Übungsplatzes fern zu halten.

14. Auf dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen um den Hundeplatz gilt Leinenpflicht. Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, Flexileinen sind nicht erwünscht. Beim Gassi-Gehen appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander. Nicht alle Hunde sind verträglich. Nehmen Sie deshalb Ihren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden an die Leine, damit er unter Kontrolle ist. Dies gilt auch für die kurze Strecke vom Auto bis zum Übungsplatz.

15. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig zum Übungsbeginn erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits abgeschlossenen Übung.

16. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.

Wir danken für Euer Verständnis!

Der Vorstand